Herr Dr. Weber verfügt über eine langjährige Erfahrung als Prozessbevollmächtigter vor Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.
Seit 1996 ist Herr Dr. Weber als Rechtsanwalt zugelassen.
Ausserdem: Beratungen und Vertretungen ohne Gericht, z. B. Vertragsgestaltungen, Mitwirkung an außergerichtlicher Streitschlichtung, insbesondere im Medizinrecht, häufige Beratungsmandate beispielsweise zu Regressansprüchen der Sozialämter gegenüber den Angehörigen pflegebedürftiger Menschen.