Als Fachanwalt für Sozialrecht führt Herr Dr. Weber bundesweit Klageverfahren vor Sozialgerichten und Berufungsverfahren vor Landessozialgerichten sowie Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht.
Neben Klage- und Berufungsverfahren ist Herr Dr. Weber Verfahrensbevollmächtigter in zahlreichen Eilverfahren (Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) vor den Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg.
Beratung und Information zu allen Gebieten des Sozialversicherungsrechts, häufige Beratungsmandate zu Festbeträgen bei Hörgeräten und zu Ansprüchen hörbehinderter Menschen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.