Sozialrecht

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Als Fachanwalt für Sozialrecht führt Herr Dr. Weber bundesweit Klageverfahren vor Sozialgerichten und Berufungsverfahren vor Landessozialgerichten sowie Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht.

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Neben Klage- und Berufungsverfahren ist Herr Dr. Weber Verfahrensbevollmächtigter in zahlreichen Eilverfahren (Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) vor den Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg.

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Beratung und Information zu allen Gebieten des Sozialversicherungsrechts, häufige Beratungsmandate zu Festbeträgen bei Hörgeräten und zu Ansprüchen hörbehinderter Menschen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.