Keine Beweiserleichterung bei untypischen OP-Folgeschäden
Keine Beweiserleichterung bei untypischen OP-Folgeschäden
Die sich aus einem groben Behandlungsfehler ergebende Beweiserleichterung in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden bezieht sich nur auf den Primärschaden und typische Folgeschäden. Das Versterben des Patienten an einem Lungenversagen stellt sich (jedenfalls nach den im vorliegenden Fall getroffenen Feststellungen) nicht als typischer Folgeschaden einer verzögerten Gallenblasenoperation und hierdurch verursachter Primärschäden wie einer Zunahme der Entzündung und einer Nekrose der Gallenwand, sondern als Folge einer Corona-Infektion des Operierten dar.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 06.11.2024 – 5 U 2/24
Aktuelles – Buchtipp „Post und Long Covid“
Buchtipp
Post und Long Covid
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Ein neuer Ratgeber der Stiftung Warentest zu häufigen Symptomen wie Erschöpfung, Atemnot und Konzentrationsschwäche mit einer Darstellung bewährter Methoden gegen psychische Folgen einschließlich Long-Covid-Rechtsberatung
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176 Seiten, Preis: 20,00 Euro