Aktuelles

Aufklärungspflicht bei Behandlungsalternativen

Zur Aufklärungspflicht nach § 630e Abs. 1 S. 3 BGB bei Behandlungsalternativen

Kommen für die Behandlung eines Patienten (hier: an der Wirbelsäule) sowohl eine operative als auch eine konservative Behandlung in Betracht, ist eine umfassende Aufklärung geboten. Der Patient muss in der Lage sein, einen Abwägungsprozess zwischen der konservativen Behandlung und dem operativen Vorgang vorzunehmen. Dieser Abwägungsprozess ist ärztlich zu dokumentieren. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, dass der Behandelnde mit hinreichender Deutlichkeit auf alternative Behandlungsmöglichkeiten und die notwendige Abwägung hingewiesen hat.
Im Falle eines Eingriffs oder mehrerer Eingriffe bei wegen mangelhafter Aufklärung unwirksamer Einwilligung des Behandelten kann ein Schmerzensgeld i.H.v. 50.000 € für den Ausgleich erlittener Beeinträchtigungen angemessen sein.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.02.2024 – I-26 U 36/23

Aktuelles – Buchtipp „Post und Long Covid“

Buchtipp

Post und Long Covid
Von der Hilfe im Alltag bis zur Rechtsberatung am Arbeitsplatz

Ein neuer Ratgeber der Stiftung Warentest zu häufigen Symptomen wie Erschöpfung, Atemnot und Konzentrationsschwäche mit einer Darstellung bewährter Methoden gegen psychische Folgen einschließlich Long-Covid-Rechtsberatung

Autoren: Dr. med Christine Allwang, RA Alexander Bredereck und RA Dr. iur Robert Weber

ISBN: 928-3-7471-0658-7
Erscheinungsdatum 20. Oktober 2023
176 Seiten, Preis: 20,00 Euro